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Pressemitteilung zum Kinderzuschlag

Seit Juli 2019 und noch einmal mehr seit Januar 2020 profitieren Familien mit geringen Einkommen, gleichgültig ob aus Erwerbsarbeit und/oder Arbeitslosengeld I, vom Starke-Familien-Gesetz und dem dadurch geschaffenen Kinderzuschlag (KiZ). Jedoch wissen viele der berechtigten Familien nicht von dieser Leistung und nehmen sie deshalb nicht in Anspruch. Deshalb sucht der Tübinger Arbeitslosen-Treff (TAT) die Familien über ihre Ansprüche zu informieren und wird sie auf dem Weg, die verbesserten Leistungen wahrzunehmen, beraten und begleiten.

Das politische Ziel des Starke-Familien-Gesetzes ist es, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen umfassender zu unterstützen. Dabei werden ausdrücklich auch Alleinerziehende unterstützt. Der Kinderzuschlag steht allen Eltern zu, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, aber nicht oder allenfalls teilweise den Unterhalt und die Teilhabe ihrer Kinder bestreiten können. Auch von Arbeitslosigkeit Betroffene sind anspruchsberechtigt – allerdings nicht, wenn sie ALG II-Leistungen beziehen.

Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und kann bis zu 185 EUR pro Kind und pro Monat ausmachen. Beantragt wird er bei der Familienkasse. Das sind die Einrichtungen, bei der Familien das Kindergeld beantragen.

Ob Familien anspruchsberechtigt sind, können sie online prüfen – zum Beispiel auf der Homepage der Familienkasse. Beratung finden interessierte Eltern in Tübingen unter anderem beim TAT (Tel: 07071-400648).

Interessant ist der Kinderzuschlag für Familien auch dann, wenn er wegen eines etwas höheren Familieneinkommens nur gering ausfällt. Zusätzlich zu dem zusätzlichen Einkommen eröffnet der Kinderzuschlag nämlich den Zugang zu anderen Sozialleistungen, etwa zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Ermäßigungen mit Hilfe der Kreisbonuscard. Besonders hilfreich sind die Leistungen für Schulsachen: Pro Schulkind und Schuljahr werden 150 Euro ausgezahlt und die Tatsache, dass für geförderte Familien die Kitagebühren vollständig wegfallen.

Laut Förderverein der gewerkschaftlichen Arbeitslosenarbeit e.V. hätte der KiZ „vielleicht den Preis für die unbekannteste und am wenigstens genutzte Sozialleistung verdient: Mindestens 3 von 4 anspruchsberechtigten Kindern bzw. deren Familien gehen leer aus; vielleicht auch sogar 4 von 5 oder noch mehr, je nachdem, welche*r Sozialwissenschaftler*in gerade schätzt.“ Dem möchte der TAT vor allem als Beratungsstelle entgegenwirken.

Der TAT erkennt die Verbesserungen durch das Starke-Familien Gesetz an. Er merkt allerdings kritisch an, dass die Leistungen für einkommensschwache Familien und insbesondere für Kinder weiterhin unter dem geforderten Niveau liegen. Um einkommensschwache Kinder und Familien nachhaltig zu stärken, sollten alle Regelsätze, insbesondere aber die für Kinder, deutlich erhöht werden. Darüber hinaus kritisiert der TAT, dass Kinder aus Familien mit ALG II-Bezug nicht in den Genuss des Kinderzuschlages kommen. Außerdem wird die recht komplexe Form der Antragstellung und des Zugangs bemängelt.
Aus der Erfahrung des TAT ist absehbar, dass dadurch viele der Familien die verbesserten Leistungen nicht beantragen und deshalb auch nicht nutzen werden, die sie dringend benötigen und für die sie eigentlich geschaffen wurden.

Links hierzu:

Resolution zur Reform des Sanktionsrechts im SGB II

Die Mitgliederversammlung des Tübinger Arbeitslosen-Treffs hat am Freitag, dem 13. Dezember 2019 folgende
Resolution zur Reform des Sanktionsrechts im SGB II verabschiedet:

Zumindest in seiner grundsätzlichen Stoßrichtung begrüßt der TAT e.V. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sanktionsrecht im SGB II vom 05. November 2019 (1BvL 7/16). Zwar hat der TAT e.V. ein stärkeres Urteil über die im SGB II vorgesehenen Sanktionen gewünscht, sieht sich aber durch das Verbot von hohen und von unangemessenen Kürzungen bestätigt: Das Arbeitslosengeld II ist als existenzsicherndes Sozialeinkommen Ausdruck der für alle Menschen zu gewährleistenden der Menschenwürde und deshalb ein Menschenrecht aller Menschen und eben insbesondere derer, die darauf aktuell jeweils angewiesen sind. Der TAT e.V. begrüßt weiterhin, dass die verfassungswidrigen Regelungen unverzüglich abgestellt und damit das Sanktionsrecht im SGB II ausgesetzt wurde – und dies auch für die unter 25-Jährigen, obgleich das Bundesverfassungsgericht über das sie betreffende Sanktionsrecht nicht geurteilt hatte.

Um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, muss das SGB II reformiert werden. Der TAT e.V. fordert die lokalen Bundestagsabgeordneten sowie die auf bundespolitischer Ebene aktiven Politiker*innen aus Tübingen auf, sich für eine Neuregelung des SGB II einzusetzen, bei dem folgende Maximen gewährleistet werden:

  • Das menschenwürdige Existenzminimum ist ein allgemeines Menschenrecht. Es ist durch das Grundgesetz geschützt und vom Staat zu gewährleisten. Sanktionsregelungen, die sich auf das ALG II beziehen, sind im SGB II zu streichen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht einen kleinen Spielraum für Sanktionen gelassen hat, darf es keine Kürzungen am Existenzminimum geben. In diesem Zusammenhang will der TAT e.V. aber auch in Erinnerung rufen, dass das ALG II in der gegenwärtigen Höhe keine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und daher das Existenzminimum nicht ausreichend gewährleistet.
  • Beschäftigungsförderung ist eine notwendige Aufgabe der Jobcenter. Sie muss auf der Grundlage von Freiwilligkeit und von Respekt erfolgen. Soweit die Jobcenter mit Anreizstrukturen arbeiten sollen können, sind dafür positive Anreizstrukturen zu schaffen – und die negativen, also Sanktionen, zu streichen. Der Einsatz auch von positiven Anreizen muss dem jeweils konkreten Fall angemessen sein, weswegen jede Form von automatischen Vollzug ausgeschlossen werden muss.
  • Beschäftigungsförderung hat die Autonomie der Geförderten auch in der Förderung zu gewährleisten. Entscheidungen von Erwerbslosen etwa in Bezug auf die Annahme von Fördermaßnahmen oder von Erwerbsarbeit sind grundsätzlich als Ausdruck ihrer berechtigten und begründeten Interessen anzuerkennen. Nicht die Erwerbslosen haben an den ihnen vorgeschlagenen Fördermaßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu »lernen«, sondern die Fördermaßnahmen und Beschäftigungsangebote an deren Zustimmung bzw. Ablehnung. In diesem Sinn will der TAT e.V. die Erfahrung vieler geförderter Menschen in Erinnerung rufen: Viele der vom Jobcenter angebotenen Maßnahmen qualifizieren, wenn überhaupt, nur für prekäre Beschäftigung, die den davon Betroffenen keine Beschäftigungsperspektivegeben können. Daher hält es der TAT e.V. für notwendig, dass auch ALG II-Bezieher*innen ohne Beschränkungen Qualifikationen in anerkannten Ausbildungsberufen, also Ausbildungen und Umschulungen, wahrnehmen können.
  • Von Arbeitslosigkeit betroffene oder bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene bedürfen der Beschäftigungsförderung in besonderem Maße. Von daher sind in diesem Bereich gesonderte Anstrengungen und entsprechende Ressourcen bei den Jobcentern notwendig. Bei der rechtlichen Regelung darf deswegen aber kein Sonderrecht bestehen. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen können lediglich besondere Ansprüche an die Beschäftigungsförderung sowie gegebenenfalls besondere Anreizstrukturen geschaffen werden.

Im Alltag der Erwerbslosen in Tübingen und in der Beratungspraxis des Arbeitslosen-Treffs waren Leistungskürzungen zu Sanktionszwecken in der Vergangenheit nicht sonderlich relevant. Relevant war hingegen die dem Jobcenter vorgeschriebene, ständige Bedrohung mit Leistungskürzungen. Der permanente Druck auf ALG II-Bezieher*innen ließ keine selbständigen und freien Entscheidungen zu. Diese Drohungen gehören – so hofft der TAT e.V. – der Vergangenheit an. Relevant waren auch die Einstellung von Leistungen sowie die Reduzierung von ergänzenden Leistungen, übernommene Mieten oder Nebenkosten, – und dies aus dem Grund, dass Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht wurden. Nicht immer lagen die Ursachen dafür bei den Betroffenen; lagen sie bei den Betroffenen, dann hatte dies häufig mit den sie verstörenden Lebensumständen zu tun. Zwar wurden und werden die Leistungen in der Regel rückwirkend in voller Höhe ausgezahlt. Die vorläufige Einstellung von Leistungen führte und führt jedoch dazu, dass die davon Betroffenen von heute auf morgen ohne Einkommen sind und »mit nichts« ihr Leben führen müssen.

  • Auch in den Fällen unzureichender oder fehlender Nachweise gilt, dass die betroffenen Menschen einen Rechtsanspruch auf ein existenzsichernde Grundeinkommen haben und dass deshalb ihr ALG II bzw. übernommenen Miete und Nebenkosten nicht eingestellt werden dürfen. Eine Einstellung dieser Leistungen darf nur dann zulässig sein, wenn das Jobcenter belastbare Indizien für die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen hat. In diesem Sinne ist die Nachweispflicht von denen, die auf das ALG II angewiesen sind, auf die Jobcenter umzulegen.

Vorstand bestätigt

Bei der Mitgliederversammlung des Tübinger Arbeitslosen-Treffs am Freitag, dem 13. Dezember 2019 wurde der alte Vorstand in seinem Amt bestätigt und besteht damit unverändert weiter. Seit der letzten großen Veränderung bei der Mitgliederversammlung am 27. Oktober 2017 hat sich somit an der Zusammensetzung des Vorstands nichts geändert. Auch die Kassenprüfung wurde in ihrer bisherigen Zusammensetzung durch erneute Wahl bestätigt.

Vorstand und Team des TAT e.V. ab dem 27. Oktober 2017
Vorstand und Team im Bild (das Photo wurde nach der Mitgliederversammlung am 27. Oktober 2017 aufgenommen):
Die Kassenprüferin Ulrike Österle, die ehemalige Hauptamtliche Gaby Wülfers, Fabian Everding (hauptamtlicher Sozialberater), Klaus Rahlf (Vorstand), Rut Kittel (hauptamtliche Sozialberaterin und zweite Kassenprüferin), Matthias Möhring-Hesse, Peter Ott (beide im Vorstand), Peter Heilemann (langjähriger Vorstand, inzwischen im Ruhestand), Holk-Rainer Hinz, Horst Haar, Karl-Ulrich Gscheidle (alle im Vorstand), Armin Schreiner (Buchhalter des TAT e.V.)

TÜpedia, das Stadtwiki für Tübingen

Digitale Vermittlung öffentlichen Wissens: TÜpedia, das Stadtwiki für Tübingen

Digitales Engagement kann „mehr“ sein, als seine Initiative auf einer Homepage zu präsentieren. Die digitale Welt bietet Möglichkeiten für neue Formen von bürgerschaftlichem Engagement. Ein Beispiel dafür ist das Tübinger Stadtwiki „TÜpedia“.

Präsentation und Gespräch mit Till Kopper von Freies Wissen e.V., dem Träger der TÜpedia

Dienstag, 19. November 2019, 19:00 Uhr
Änderung: Saal im 1. Stock, Hirsch Begegnungsstätte, Hirschgasse 9, 72070 Tübingen
Digitale Vermittlung öffentlichen Wissens: TÜpedia, das Stadtwiki für Tübingen
Eine Veranstaltung im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe: „Mehr Teilhabe durch Digitalisierung?“

Neue Veranstaltungsreihe: Mehr Teilhabe durch Digitalisierung?

Digitale Beteiligung an der Stadtentwicklung: Teilhabe oder Ausgrenzung?

Es wird viel gesprochen über die digitale Gesellschaft. Wir schauen uns an, welche Möglichkeiten Tübinger Bürger*innen haben, sich digital einzubringen.
Was ist für eine verbindliche Beteiligung nötig? Wie wird Teilhabe ermöglicht und Ausgrenzung vermieden?

Podiumsgespräch mit Welf Schröter vom Forum Soziale Technikgestaltung

Dienstag, 08. Oktober 2019, 19:00 Uhr
Cafeteria im 2. Stock, Hirsch Begegnungsstätte,
Hirschgasse 9, 72070 Tübingen
Digitale Beteiligung an der Stadtentwicklung: Teilhabe oder Ausgrenzung?

Abend-Treff

Herzliche Einladung zu unserem Abend-Treff mit Diakon Thomas Mehlfeld! Der offene Treff für alle die noch keine „Stammgäste“ beim Arbeitlosen-Treff sind.

Abendtreff ab August 2019

Der Tübinger Arbeitslosen-Treff ist eine Organisation, die Menschen in Arbeitslosigkeit oder finanziell schwierigen Lebenslagen Hilfe und Beratung anbietet.

Unser neues Angebot „Netzwerk“ ist ein offener Treff für Menschen,  die Kontakt, Austausch und *Unterstützung suchen.

Wir freuen uns auf Sie!

Das Angebot ist kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen.

Herzliche Einladung zu unseren Treffen am Mittwochabend im TAT in der Neckarhalde 40 im ersten Stock!


Abend-Treff weiterlesen

Zugehörig geworden? Zur Integration der nach Tübingen geflohenen Menschen

Tübingen stellt sich (nicht erst) seit 2015 die Aufgabe, geflohenen Menschen eine neue Heimat zu ermöglichen.

Auf der Veranstaltung wollen wir erkunden, wie es um die Integration in Tübingen bestellt ist: Konnten die nach Tübingen eingewanderten Menschen inzwischen in der Stadtgesellschaft ankommen?

Teilnehmer*innen auf dem Podium

In Kooperation mit dem Tübinger Asylzentrum.Flyer: Zugehörig geworden? Zur Integration der nach Tübingen geflohenen Menschen Zugehörig geworden? Zur Integration der nach Tübingen geflohenen Menschen weiterlesen

Was ist Integration? Und: Ist Integration auch gut? Ein »Theorieabend«

Mit unserer Veranstaltungsreihe fragen wir uns über mehrere Abende hinweg, »wie sozial das ›soziale Tübingen‹ ist«. Mit »sozial« meinen wir eine Stadt, in der alle, die in dieser Stadt wohnen und leben, am städtischen Leben teilhaben können. In der sozialpolitischen Debatte sagt man häufig »Integration«, manchmal auch »Inklusion« dazu.

An einem »Theorieabend« – mitten in unserer Veranstaltungsreihe – wollen wir anhand von kurzen Textauszügen klären:

  • Was ist mit »Integration« genau gemeint?
  • Welche Politik betreiben die, die »Inklusionspolitik« machen?
  • Und was sollen wir von »Inklusionspolitik« halten, wo doch gerade Erwerbslose schlechte Erfahrung mit Sozialreformen gemacht haben, die im Namen von »mehr Integration« durchgesetzt wurden?

Zeit: Mittwoch, 10. April 2019, 18:30 Uhr
Ort: Seminarraum im 3. OG des Gemeindehaus Lamm, Am Markt 7, Tübingen

Was ist Integration? Und: Ist Integration auch gut? Ein »Theorieabend«

Kultur für alle!

Eigenbericht zu unserer Veranstaltung am Donnerstag, 14. März 2019 im Gemeindehaus Lamm

Mit wenig Geld auskommen zu müssen, heißt gezwungen sein sich einzuschränken. Das bedeutet meist zwangsläufig den Verzicht auf Kunst und Kultur. Gemeinsame Besuche von Theater, Konzerten oder Ausstellungen sind dann einfach nicht mehr drin.

Wie das geändert werden kann, erklärten am vergangenen Donnerstag Götz Wörner vom Verein Kultur für ALLE e.V. aus Frankfurt und Friedrich Länge, Mitbegründer der Kulturpforte Reutlingen e.V.. Beide Konzepte, deren Unterschiede im Laufe des Abends diskutiert wurden, ermöglichen es Menschen mit geringem Einkommen kostenfrei bzw. zu einem symbolischen Preis an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Die Prüfung ihrer finanziellen Situation erfolgt dabei durch eine unabhängige soziale Einrichtung, die das Konzept auch in der Stadt bekannt macht.

Eine solche Einrichtung könnte für Tübingen in Zukunft der Tübinger Arbeitslosen-Treff e.V. sein, auf dessen Einladung Wörner und Länge sowie der Sudhaus-Geschäftsführer Adalbert Sedlmeier vom Kulturnetz Tübingen am 14. März ins Gemeindehaus Lamm am Marktplatz gekommen waren. Der kleine Saal dort war gut gefüllt, wobei vor allem Fachpublikum aus dem Kultur- und Sozialbereich gekommen war, wie etwa Elisabeth Stauber, die Leiterin des Fachbereichs Soziales der Stadt Tübingen, aber auch der LTT-Intendant Thorsten Weckherlin. Im Laufe des Abends gab es sowohl von Seiten städtischer Vertreter als auch von Seiten des Sudhauses und des LTT die klare Bekundung, sich an einem entsprechenden Modell für Tübingen beteiligen zu wollen. Insbesondere das Reutlinger Modell wurde als praktikable Variante gesehen, die sich vergleichsweise schnell umsetzen ließe.

„Wie sozial ist das »soziale Tübingen«?“ ist eine Veranstaltungsreihe des Tübinger Arbeitslosen-Treffs in Kooperation mit der evangelischen Stiftskirche Tübingen.
Bis in den Juli 2019 hinein beschäftigt sich die Reihe mit der kommunalen Sozialpolitik in Tübingen. Was machen Stadt und Stadtgesellschaft, was machen Politik, Verbände und Initiativen, dass auch Menschen in prekären Lebenslagen mit voller Teilhabe in Tübingen leben können? Und wie wirksam ist diese Sozialpolitik?

Brezel-Frühstück zur Kommunalwahl

Am 26. Mai sind neben der Europa-Wahl auch die Kommunalwahlen zum Kreistag des Landkreises Tübingen und zum Gemeinderat der Stadt Tübingen. Da das Ergebnis dieser Wahlen unser Leben vor Ort in den nächsten Jahren bestimmen wird, wollen wir uns im Vorfeld über das Programm der einzelnen Listen informieren und haben uns die Kandidat*innen dafür zum Brezel-Frühstück eingeladen.
Das Brezel-Frühstück ist offen für alle Interessierten, beginnt jeweils um 10 Uhr und endet gegen 12 Uhr. Die Kandidat*innen haben jeweils ab 10:30 Uhr die Möglichkeit zunächst sich und ihr Programm vorzustellen, anschließend ist der Raum für Fragen und Diskussion geöffnet.

Folgende Termine finden statt:
• Mittwoch, 6. März: AL/Grüne: Beate Kolb
• Mittwoch, 20. März: CDU: Rudi Hurlebaus
• Mittwoch, 27. März: SPD: Uta Schwarz-Österreicher
• Mittwoch, 3. April: Tübinger Liste: Reinhard von Brunn
• Mittwoch, 10. April: TÜL / Die Linke: Gerlinde Strasdeit
• Mittwoch, 24. April: FDP: Dietmar Schöning
• Mittwoch, 15. Mai: Die Partei: Nora Palmer
• Mittwoch, 22. Mai: Demokratie in Bewegung: Marco Gomes

Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt keinen Konsum voraus. Kaffee gibt es kostenlos, Butterbrezeln sind für jeweils einen Euro erhältlich.

Das Frühstück findet wie gewohnt in der Räumen des Tübinger Arbeitslosen-Treffs im 1. OG in der Neckarhalde 40 in Tübingen statt.