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PM: Angebot für Menschen ohne PC

Pressemitteilung: Tübinger Arbeitslosen-Treff bietet neben Beratung auch eingeschränktes Angebot für Menschen ohne Computer

In den Zeiten der Corona-Pandemie hat sich das öffentliche Leben stark in digitale Räume verschoben. Auch der Kontakt mit Ämtern und dem Jobcenter findet inzwischen auf digitalen Wegen statt. Nicht alle Menschen verfügen aber über entsprechende Geräte oder über einen geeigneten Arbeitsplatz. Seit einigen Wochen bietet der Tübinger Arbeitslosen-Treff e.V. (TAT) daher in der Neckarhalde 40 einen befristeten Arbeitsplatz mit entsprechender technischer Ausstattung und Internet-Zugang an. Nach vorheriger Anmeldung kann dieser Arbeitsplatz bei Wahrung der gebotenen Abstands- und Hygieneregeln Montags und Donnerstags in der Zeit von 10 bis 13 Uhr für jeweils eine Stunde genutzt werden. Für Ausdrucke werden 10 Cent pro Seite fällig, ansonsten ist das Angebot kostenlos. Interessierte können sich (spätestens einen Tag vorher) telefonisch unter 07071-400648 oder per Mail an fabian.everding@arbeitslosentreff.de melden. Die Telefonnummer ist Montags bis Donnerstags von 9 bis 17 Uhr erreichbar und steht weiterhin auch für telefonische Beratungen zu Sozialleistungen zur Verfügung.

spezielle Hilfen aufgrund der Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es für Menschen, deren Einkommen nicht mehr zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts genügt, vereinfachte Möglichkeiten Sozialleistungen zu beantragen. Zum einen besteht die Möglichkeit ALG II Leistungen („Hartz IV“) mit einem neuen Formular vereinfacht zu beantragen, zum anderen kann mit dem (Notfall-)Kinderzuschlag ein nur knapp unzureichendes Einkommen aufgebessert werden.

Für den Bezug des Kinderzuschlags muss vorübergehend in der Zeit bis zum 30. September 2020 kein Vermögen nachgewiesen werden, solange es sich nicht um „erhebliches Vermögen“ handelt.

Auch bei Anträgen auf ALG II, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 gestellt werden, würde nur ein „erhebliches Vermögen“ zum Ausschluss vom Leistungsbezug führen. In dieser Zeit gestellte Anträge auf ALG II werden in der Regel für sechs Monate bewilligt, das heißt die zugesagten Mittel erhält man unter diesen Rahmenbedingungen sechs Monate lang bevor ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden muss. Für den müssen dann perspektivisch wieder mehr Angaben gemacht werden und es dürfte dann auch wieder strengere Vorgaben beim Thema Vermögen geben. Mietkosten werden bei Anträgen auf ALG II in dieser Sonder-Situation in voller Höhe für die sechs Monate übernommen. Sind diese nach den örtlichen Richtlinien für die Kosten der Unterkunft zu hoch, so wird erst nach diesen sechs Monaten eine Senkung der Mietkosten angemahnt. Ab diesem Moment hat man dann erneut sechs Monate Zeit nach etwas günstigerem zu suchen, bevor die Wohnkosten nur noch bis zur genehmigten Höhe übernommen werden.

„Erhebliches Vermögen“ beginnt beim Antragsteller bei 60.000 €, sowie bei 30.000 € bei jedem weiteren Haushaltsangehörigen. Wer also weniger als diese Summen besitzt, kann Sozialleistungen beantragen, sofern sein monatliches Einkommen nicht ausreicht.

Zum Thema „Erleichterter Zugang zum SGB II infolge des Coronavirus“ (PDF) hat das Jobcenter Salzgitter eine gut zu lesende Zusammenfassung veröffentlicht.

Weitere detaillierte Informationen gibt es in den offiziellen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Sozialschutz-Paket (PDF), die sich als PDF herunterladen lassen.

Das Jobcenter in Tübingen bietet derzeit eine erweiterte telefonische Erreichbarkeit unter der zentralen Durchwahl 07071-5652-0. Dort sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 18 Uhr durchgängig Mitarbeiter*innen erreichbar, wie sich der Homepage des Jobcenters Landkreis Tübingen entnehmen lässt. Es wird darum gebeten beim Anruf die BG-Nummer bereit zu halten, damit die eigene Akte schneller aufgerufen werden kann.

PM: TAT berät auch in der Krise

Das derzeitige Gebot der „Sozialen Distanz“ gilt auch für Beratungseinrichtungen. Der Tübinger Arbeitslosen-Treff (TAT) hat daher sein Angebot auf telefonische Beratung umgestellt, die inzwischen immer stärker in Anspruch genommen wird. Denn gerade in der aktuellen Situation besteht Bedarf nach Sozialberatung, vermutlich werden die Nachfragen in nächster Zeit sogar zunehmen: Seit in vielen Betrieben die Arbeit reduziert oder eingestellt worden ist, fragen sich viele Menschen, wie sie ihr Leben künftig finanzieren sollen. Gibt es Kurzarbeiter-Geld und wird es reichen? Werden ergänzende Leistungen vom Jobcenter benötigt? Reicht es vielleicht auch einen Verdienstausfall mit Kinderzuschlag und Wohngeld auszugleichen? Was ist im Fall einer Kündigung zu tun?

Zu diesen und ähnlichen Fragen rund um Sozialleistungen beraten die beiden hauptamtlichen Sozialberater*innen des TAT montags bis donnerstags zwischen 9 und 17 Uhr. Sie sind unter der Telefonnummer 07071-400648 erreichbar. Ein Anrufbeantworter ist geschaltet, damit im Fall einer laufenden Beratung Ratsuchende einen Rückruf wünschen können.
Ein Rückruf kann auch per Mail an mail [at] arbeitslosentreff.de erbeten werden. Sofern Unterlagen für die Beratung erforderlich sind, können sie mit einem Smartphone photographiert und per Mail verschickt werden. Auch eine Beratung per Videogespräch ist möglich.

Da das offene soziale Angebot des TAT aufgrund der Pandemie seit dem 16. März pausiert, will der TAT mit neuen digitalen Angeboten experimentieren, zunächst im Kreis der bisherigen „Stammgäste“. Damit soll es neben der sozialrechtlichen Beratung auch weiterhin die Möglichkeit zum gegenseitigen Austausch unter den von Sozialleistungen Betroffenen geben. Näheres hierzu findet sich in Kürze auf der Website des TAT unter www.arbeitslosentreff.de.

Für individuelle seelsorgerliche Gespräche steht zudem weiterhin der beim TAT engagierte Diakon Thomas Mehlfeld zur Verfügung. Er kann telefonisch über 0160-1434276 direkt kontaktiert werden. Für Rückrufbitten außerhalb der Beratungszeit ist auch hier ein Anrufbeantworter geschaltet.

FAQ der Arbeitsagentur zur aktuellen Situation

Bedingt durch die Corona-Pandemie dürften zeitnah Menschen in Armut geraten, die bislang als Selbstständige oder Angestellte mehr oder weniger gut über die Runden kamen. Daher hat die Arbeitsagentur eine Seite mit den potentiell meist-gestellten Fragen zur Grundsicherung zusammengestellt. Vieles dürfte für bestehende ALG II-Empfänger nicht neu sein, ist aber als Zusammenfassung für diejenigen gedacht, die sich nun zum ersten Mal mit der Inanspruchnahme staatlicher Grundsicherungsleistungen auseinandersetzen müssen. Anderes betrifft die Änderungen, die der Gesetzgeber zeitnah als vorübergehende Vereinfachung im SGB II beschließen könnte. Diese Regelungen gelten allerdings noch nicht, sondern sind lediglich angedacht. (Was derzeit angedacht ist unterscheidet sich zudem nicht wesentlich von den bisherigen Regelungen im SGB II.)

Außerdem verweist die Seite auf weitere Sozialleistungen und finanzielle Hilfen, die für Menschen relevant sein könnten, die nun merken, dass ihr monatliches Einkommen nicht mehr zum Leben reicht, wie etwa Wohngeld, Kinderzuschlag oder Kindergeld.

Corona-Virus: FAQ zur Grundsicherung : www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Bei Fragen zu Sozialleistungen stehen selbstverständlich auch wir vom Tübinger Arbeitslosen-Treff weiterhin zur Verfügung. Wir sind täglich von 9 bis 17 Uhr unter 07071-400648 zu erreichen und rufen auch zurück, wenn Sie uns Ihre Nummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Initiative verteilt Lebensmittel

Etliche Tübinger Gruppierungen und Freiwillige haben sich zur „Initiative Grundversorgung“ zusammengeschlossen. Sie schaffen einen temporären Ersatz für die Tübinger Tafel, die derzeit geschlossen hat. Ab sofort geben sie an sechs Orten in der Stadt Lebensmittel an diejenigen aus, die sonst auf die Hilfe der Tübinger Tafel angewiesen sind. Dazu können sie auf die Zuliefererstruktur der Tafel zugreifen. Die Lebensmittel werden kostenlos in rationierten Mengen abgegeben. Helfer*innen packen die Waren in haushaltsüblichen Mengen zusammen; eine freie Auswahl ist nicht möglich. Die Ehrenamtlichen achten darauf, dass die Abstandsregeln bei der Zusammenstellung und bei der Abgabe der Waren eingehalten werden.

Die folgenden Standorte haben montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr geöffnet:

  • Kinder- und Jugendfarm Derendingen, Saibenstraße 10
  • Bürgertreff und die Nachbarschaftliche Selbsthilfe (NaSe), Janusz-Korczak-Weg 1
  • Stadtteiltreff Wanne, Beim Herbstenhof 5
  • Brückenhaus, Werkstraße 8
  • Goldene Zeiten, Europaplatz 11
  • Kirchengemeinde St. Petrus in Lustnau, Pfrondorfer Straße 24

Zu den Initiatoren gehören der Ring politischer Jugend, ein parteiübergreifender Zusammenschluss der
politischen Jugendorganisationen. Unterstützt werden sie von einigen Stadträtinnen. Der Deutsche Alpenverein stellt seine Kleinbusse zur Verfügung. Die Foodsharing-Akteure stehen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

Menschen, die das Projekt ebenfalls unterstützen möchten, erreichen die Initiative per E-Mail an grundversorgung-tuebingen@posteo.de

Weitere Informationen zu den lokalen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es auf der Seite der Stadt Tübingen unter www.tuebingen.de/corona

Vorläufige Einschränkung des Angebots

Die Pandemie schreitet voran. Alle sind gefordert, die Ausbreitung der Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verzögern und Menschen mit besonderen Risiken zu schützen. Auch der TAT muss sich auf diese Situation einstellen.

Vorläufige Schließung der offenen Angebote
Bis auf weiteres wird das "Wohnzimmer" des TAT geschlossen bleiben. Außerdem werden alle damit verbundenen sozialen Treffs und alle unsere Außenveranstaltungen ausfallen.

Für die "Stammgäste" des TAT wird ein Kontaktangebot für Notfälle aufgebaut. Informationen dazu finden Sie fortlaufend auf der Homepage des TAT und in unseren Rundmails.

Beratungsangebot
Das Beratungsangebot wird der TAT aufrechterhalten. Bis auf weiteres empfehlen wir die Beratung übers Telefon. In eingeschränktem Umfang ist eine Beratung auch "vor Ort" im TAT möglich.

In jedem Fall ist für eine Beratung eine Anmeldung übers Telefon oder über E-Mail (auch dann mit Angabe einer Rückrufnummer) notwendig. Die Ratsuchenden erhalten einen Beratungstermin. Die Beratung erfolgt ausschließlich und ausnahmslos an einem zugewiesenen Beratungstermin.

Der Vorstand bedauert es sehr, die sozialen Angebote und die Beratung des TAT in dieser Wiese einzuschränken. Wir bitten alle Stammgäste, alle Mitglieder und alle Ratsuchenden um ihr Verständnis.

Offener Brief an Landes-Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Der Vorstand des Tübinger Arbeitslosen-Treffs (TAT) widerspricht in einem offenen Brief der Arbeitsministerin des Landes Baden-Württemberg und ihren Forderungen zum Sanktionsrecht im Rahmen der Grundsicherung für erwerbslose Menschen. Zusammen mit ihren CDU- und CSU-Kolleg*innen aus den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen hat die Ministerin gefordert, gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Sanktionen bis hin zu einer vollständigen Leitungskürzung beizubehalten, sofern Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II gegen Auflagen der Jobcenter verstoßen.

Mit seiner Entscheidung vom 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das bis dahin geltende Sanktionsrecht im Sozialgesetzbuch II verfassungswidrig ist. Es hat dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, verfassungskonforme neue Regelungen zu entwickeln und dabei die Möglichkeit von Leistungskürzungen dem Umfang und der Zeit nach deutlich beschränkt. Dass die Landesministerin dieses Urteil zu umgehen sucht und Leistungskürzungen über das vom Gericht zugestandene Maß fordert, kritisiert der Tübinger Arbeitslosen-Treff. „Karlsruhe hat eindeutig gesprochen: Die Grundsicherung ist eine Frage der Menschenwürde“, betont Peter Ott vom Vorstand des TAT. „Bei der gesetzlichen Neuregelung muss der verfassungsmäßige Anspruch aller Erwerbslosen auf eine existenzsichernde Grundsicherung und damit deren Recht auf ein menschenwürdiges Leben umgesetzt werden.“ Nicht gelten lässt Ott die Behauptung, der angedrohte Leistungsentzug würde nur sehr wenige Menschen treffen. „Die Bedrohung durch existenzgefährdende Sanktionen betrifft nicht nur diejenigen, die tatsächlich eine Sanktion erhalten. Als permanente Drohung im Hintergrund ängstigt sie auch all diejenigen, die in irgendeiner Form Leistungen vom Jobcenter erhalten. Für sie besteht permanente Gefahr. Dauernd wird ihnen gezeigt, dass ihre Lebensverhältnisse unsicher und nicht selbstverständlich sind.

Der Arbeitslosen-Treff sieht die Ursachen für tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von SGB II-Leistungsbezieher*innen vor allem in schlechter Beratung durch die Jobcenter und in schwierigen Lebensverhältnissen der Betroffenen. „Gerade in einer ohnehin schwierigen Lage dürften Sanktionen eher noch zu einer Verschärfung bestehender Probleme führen, als dass es zu einer erfolgreichen Vermittlung in Arbeit kommt“, berichtet Fabian Everding, Sozialberater beim Tübinger Arbeitslosen-Treff, aus den Erfahrungen der Beratungspraxis. „Leistungsentzug macht Arbeitsförderung niemals besser, sondern manchmal sogar aussichtslos.“ Nach Überzeugung des TAT funktioniert Beschäftigungsförderung nur auf Grundlage von Respekt und Freiwilligkeit. Soweit die Jobcenter mit Anreizstrukturen arbeiten sollen, kann sich der TAT positive Anreize vorstellen, also Belohnungen für Bemühungen der Betroffenen, nicht aber Bestrafungen durch Sanktionen.

Vor dem Hintergrund dieser Bedenken fordert der Vorstand des Tübinger Arbeitslosen-Treffs die Ministerin auf, sich für eine gesetzliche Neuregelung des SGB II einzusetzen, die dem Geist des vom Verfassungsgericht gefällten Urteils entspricht und die auch dem verfassungsmäßigen Anspruch aller Erwerbslosen auf eine existenzsichernde Grundsicherung Rechnung trägt. Wir, so wie auch die anderen Initiativen für und von Erwerbslosen in Baden-Württemberg, sind gerne bereit dafür unsere Erfahrungen mit einzubringen, so der Tübinger Arbeitslosen-Treff zum Abschluss seines offenen Briefes.

Links zum Hintergrund:

 

täglich warmes Essen in der Tübinger Vesperkirche

Noch bis zum 22. Februar hat die Tübinger „Vesperkirche“ jeden Tag von 11:30 bis 14:30 Uhr geöffnet. Wer vor 14 Uhr in die Martinskirche in der Frischlinstraße 35 kommt, wird am Tisch bedient und erhält kostenlos ein warmes Essen. Damit das ganze nicht zu sehr den Charakter einer „Armenspeisung“ bekommt, gibt es anders als bei der Tafel keine Notwendigkeit seinen „Bedarf“ nachzuweisen. Im Gegenteil besteht sogar der Wunsch, dass das offene Angebot von einem möglichst breiten Mix solidarischer Menschen aus der Bevölkerung in Anspruch genommen wird.

Finanziert wird die „Vesperkirche“ aus Spenden. Wer das kostenlose Angebot unterstützen will und sich das leisten kann, findet auf jedem Tisch eine Spendenbox in Form einer kleinen Holzkirche, in die Münzen und Scheine gesteckt werden können. Alternativ gibt es die Möglichkeit Geld zu überweisen, dafür gibt es dann sogar eine Spendenbescheinigung, die bei der nächsten Steuererklärung mit eingereicht werden kann.