PM: TAT fordert Corona-Zuschlag auf Grundsicherungsleistungen

Der Tübinger Arbeitslosen-Treff e.V. (TAT) beteiligt sich an den bundesweiten Aktionstagen für einen Corona-Zuschlag auf Grundsicherungsleistungen. Gemeinsam mit anderen Gruppen und Initiativen fordert der TAT einen Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze etwa für das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe. Damit sollen steigende Lebensmittelpreise, der Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Alltags-Masken oder Desinfektionsmitteln sowie der Wegfall kostenloser Angebote ausgeglichen werden. Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft bundesweit rund acht Millionen Menschen: Bezieher*innen von ALG II und Sozialhilfe, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Grundsätzlich hat sich das System der Sozialleistungen während der Pandemie bewährt. Dass Deutschland bislang vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen ist, ist auch auf eine im Vergleich mit anderen Ländern bessere soziale Absicherung zurückzuführen. „Für Menschen, die etwa Arbeitslosengeld II beziehen, waren die Leistungen der Grundsicherung ein über die Monate der Pandemie hinweg verlässliches Einkommen“, erläutert Matthias Möhring-Hesse vom Vorstand des TAT. „Allerdings wurde die Höhe der Grundsicherung der besonderen Situation der Pandemie nicht angepasst. Daher reicht die Grundsicherung“, so Möhring-Hesse, „für Menschen, die davon leben müssen, nicht aus. Je länger die Pandemie anhält, desto stärker geraten die Menschen in Bedrängnis.“

Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem, denn sie sind in ihrer Höhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückgeblieben. Über die Jahre hinweg sind die Unterschiede im Lebensstandard zwischen Grundsicherungsbezieher*innen und Beschäftigten immer größer geworden. „Dadurch werden“, so erläutert Fabian Everding, Sozialberater beim TAT, „die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten. In der aktuellen Krise verschärft sich diese Situation noch einmal dadurch, dass auf der einen Seite die Preise gerade für alltagsrelevante Waren steigen und auf der anderen Seite kostenfreie Angebote wegfallen. Deshalb fordert der Tat“, so Everding, „die sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro.“

Für die bundesweiten Aktionstage für einen Corona-Zuschlag sind am 30. und 31. Oktober an vielen Orten Aktionen geplant. Aus Rücksicht auf die im Kreis Tübingen steigenden Infektionszahlen ist der TAT in den virtuellen Raum umgezogen und freut sich über Diskussionen auf seiner Facebook-Seite unter fb.com/arbeitslosentreff