FAQ der Arbeitsagentur zur aktuellen Situation

Bedingt durch die Corona-Pandemie dürften zeitnah Menschen in Armut geraten, die bislang als Selbstständige oder Angestellte mehr oder weniger gut über die Runden kamen. Daher hat die Arbeitsagentur eine Seite mit den potentiell meist-gestellten Fragen zur Grundsicherung zusammengestellt. Vieles dürfte für bestehende ALG II-Empfänger nicht neu sein, ist aber als Zusammenfassung für diejenigen gedacht, die sich nun zum ersten Mal mit der Inanspruchnahme staatlicher Grundsicherungsleistungen auseinandersetzen müssen. Anderes betrifft die Änderungen, die der Gesetzgeber zeitnah als vorübergehende Vereinfachung im SGB II beschließen könnte. Diese Regelungen gelten allerdings noch nicht, sondern sind lediglich angedacht. (Was derzeit angedacht ist unterscheidet sich zudem nicht wesentlich von den bisherigen Regelungen im SGB II.)

Außerdem verweist die Seite auf weitere Sozialleistungen und finanzielle Hilfen, die für Menschen relevant sein könnten, die nun merken, dass ihr monatliches Einkommen nicht mehr zum Leben reicht, wie etwa Wohngeld, Kinderzuschlag oder Kindergeld.

Corona-Virus: FAQ zur Grundsicherung : www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Bei Fragen zu Sozialleistungen stehen selbstverständlich auch wir vom Tübinger Arbeitslosen-Treff weiterhin zur Verfügung. Wir sind täglich von 9 bis 17 Uhr unter 07071-400648 zu erreichen und rufen auch zurück, wenn Sie uns Ihre Nummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.