Für einen Mindeslohn ohne Ausnahmen!

Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde in Deutschland ist beschlossene Sache. Darauf haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber ab 2015 Anspruch.

Alle? Nein, denn es soll Abweichungen und Ausnahmen geben. Langzeitarbeitslose z. B. in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten, Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Praktikanten und Praktikantinnen haben kein Anspruch.

„Den besonderen Eingliederungsschwierigkeiten dieses Personenkreises Rechnung zu tragen“ – so lautet die Begründung für die Ausnahme für sog. Langzeitarbeitslose.  Sie würden sonst nicht eingestellt.

Die Ausnahmeregelung ist aber kein Vermittlungsinstrument – sie ist Unterbietungskonkurrenz. Ähnlich wie in der Sozialgesetzgebung wird hiermit eine Sonderrechtszone für (Langzeit)erwerbslose geschaffen. Darum lehnen wir die Ausnahme ab.

Am 07.07.2014 haben wir uns zusammen mit?????????? ver.di stark gemacht für einen Mindestlohn ohne Ausnahmen.