Höhere Richtwerte für KdU in Tübingen

Die Preisgrenzen für eine Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) im Rahmen von Alg II und Sozialhilfe sind für Stadt und Landkreis Tübingen angehoben worden. Die Richtwerte beziehen sich auf die Kaltmieten. Sie stellen gewissermaßen den ersten Prüfschritt dar, ob die gezahlte Kaltmiete im Sinne von SGB II und XII angemessen ist oder nicht. Falls das nicht der Fall ist, müssen andere Faktoren überprüft werden, z.B. die Beschaffenheit der Wohnung oder die persönliche Situation der Mieter*innen.

Die neuen Richtwerte gelten ab dem 01. Mai 2014. Wer sich gerade mitten im Bezugszeitraum befindet, und wessen Kosten der Unterkunft nicht ganz übernommen werden, weil die Kaltmiete zu hoch war, muss sich ans Jobcenter bzw. ans Sozialamt wenden.

Hier die neuen Richtwerte:

Landkreis Tübingen Stadt Tübingen
1 Person (max. 45 qm) 360 € 415 €
2 Personen (max. 60 qm) 440 € 505 €
3 Personen (max. 75 qm) 520 € 595 €
4 Personen (max. 90 qm) 600 € 685 €
5 Personen (max. 105 qm) 680 € 775 €
jede weitere Pers. + 15 qm + 80 € + 90 €